Patentschrift: EP 0393015; Veröffentlichungsdaten: CA2014361 - 1990-10-14
Anmeldenummer: 90890101.0; Klassifikation: B63B35/38; B63B35/34;
(IPC1-7): B63B38/00
Aktenzeichen: CA19902014361 19900411; Prioritätsaktenzeichen: AT19890000886
19890414; AT19890002192 19890920
Zusammenfassung - Summary:
Ein Schwimmelement (1) besteht aus einem im wesentlichen
prismatischen Kunststoff-Hohlkörper (2), der an den Seitenwänden (4), vorzugsweise in
den Seitenkantenbereichen Verbindungsteile (17) zum Zusammensetzen mit anderen gleichen
Schwimmelementen aufweist.
Um den Herstellungsaufwand zu verringern und die Schwimmlage zu verbessern, besitzt der
Hohlkörper (2) eine offene Unterseite (3) und in den Wänden (4) ist wenigstens ein mit
Abstand von der Unterseite (3) angeordnetes Luftloch (9) vorgesehen.
A floating element (1) consists of an essentially prismatic plastic
hollow body (2) which, on the side walls (4), preferably in the side-edge areas, has
connecting parts (17) for assembling with other identical floating elements.
In order to reduce the cost of manufacture and to improve the floating position, the
hollow body (2) has an open underside (3), and an air hole (9) arranged at a distance from
the underside (3) is provided in the walls (4).
Patentansprüche - Claims:
1. Schwimmelement (1) aus einem im wesentlichen prismatischen
Kunststoff-Hohlkörper (2), der an den Seitenwänden (4), vorzugsweise in den
Seitenkantenbereichen Verbindungsteile (17) zum Zusammensetzen mit anderen gleichen
Schwimmelementen (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff-Hohlkörper (2)
in an sich bekannter Weise eine offene Unterseite (3) besitzt und in den Wänden (4)
wenigstens ein mit Abstand von der Unterseite (3) angeordnetes Luftloch (9) vorgesehen
ist.
2. Schwimmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (2) durch
zumindest eine Trennwand (7) in nach unten offene Kammern (8) unterteilt und jede Kammer
(8) mit einem Luftloch (9) versehen ist.
3. Schwimmelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
Wand (4, 7) eine Höhenmessskala (10) zum nachträglichen Setzen der Luftlöcher aufweist.
4. Schwimmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass den
Luftlöchern ein Ventil zugeordnet ist.
5. Schwimmelement nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hohlkörper (2) in seinem Inneren wenigstens einen der Höhe nach verlaufenden Luftkanal
(11) od.dgl. aufnimmt, welche Luftkanäle (11) mit Abstand oberhalb der Unterseite (3)
Eintrittsöffnungen (13) bilden und in welche mit Abstand oberhalb der Eintrittsöffnungen
(13) die Luftlöcher (9) führen.
6. Schwimmelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftkanäle (11) an
der Deckwand (5) des Hohlkörpers (2) angesetzt sind, in der auch die Luftlöcher (9)
liegen.
7. Schwimmelement nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede
Kammer (8) eines in Kammern (8) unterteilten Hohlkörpers (2) mit einem Luftkanal (11)
versehen ist, wobei vorzugsweise durch Stegwände (12) in den Eckbereichen vertikaler
Wandinnenkanten abgegrenzte Eckkammern diese Luftkanäle (11) bilden.
8. Schwimmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit abgerundeten Oberkantenbereichen
od. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitigen Stirnflächen der Seiten- und
Trennwände (4, 7) sowie der gegebenenfalls vorhandenen Versteifungsrippen (6) eine an die
Abrundungen (14) der Oberseite (5) angepasste Form (15) aufweisen.
9. Schwimmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit gegeneinander höhenversetzten
Laschen als Verbindungsteile, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fender (23), der aus einem
längsgeschlitzten, zu Befestigungsflanschen (25) auswärts abgewinkelte Schlitzränder
bildenden Kunststoffrohr (24) besteht, an den nebeneinanderliegenden freien Seitenwänden
(4) wenigstens zweier zusammengesetzter Schwimmelemente (1) horizontal auf die Laschen
(17) aufsteckbar und unter Zwischenlage von in der Dicke an die Laschenstärke angepassten
Beilagscheiben festschraubbar ist.
10. Schwimmelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffrohr (24)
im Mantelbereich eine dünnere Wandstärke besitzt als im Flanschbereich.
1. Swimming element (1) from one essentially prism tables plastic
hollow body (2), which at the side panels (4), preferably within the side edge ranges
connection parts (17) to building up with other same swimming elements (1) exhibits, by
the fact characterized that the plastic hollow body (2) possesses a vent (9), arranged
with distance from the lower surface (3), into actually well-known way an open lower
surface (3) and is intended in the walls (4) at least.
2. Swimming element according to requirement 1, by the fact characterized that the hollow
body (2) is provided by at least a partition (7) divided into downward open chambers (8)
and each chamber (8) with a vent (9).
3. Swimming element according to requirement 1 or 2, by the fact characterized that at
least one wall (4, 7) exhibits an elevator meter scale (10) for subsequent setting of the
vents.
4. Schwimmelement after one of the requirements 1 to 3, by the fact characterized that a
valve is assigned to the vents.
5. Swimming element after one of the requirements 1 - 4, by the fact characterized that
the hollow body (2) in its inside at least one the height after running air duct (11)
od.dgl. takes up, which form air ducts (11) with distance above the lower surface (for 3)
entrance openings (13) and lead into which with distance above the entrance openings (13)
the vents (9).
6. Swimming element according to requirement 5, by it characterized that the air ducts
(11) at the cover wall (5) of the Hohlkör are set pers (2), in which also the vents (9)
it is appropriate.
7. Schwimmelement after one of the requirements 5 or 6, by the fact characterized that
each chamber (8) is provided one in chambers (8) of partitioned hollow body (2) with an
air duct (11), whereby preferably by bar walls (12) in the corner areas of vertical wall
inner edges defined hitting a corner chambers form these air ducts (11).
8. Swimming element after one of the requirements 1 to 7, with rounded off upper edge
ranges od. such, by the fact characterized that the under-lowest front surfaces of the
side and partitions (4, 7) exhibit as well as the if necessary existing reinforcement ribs
(6) one to the roundings (14) of the top side (5) adapted form (15).
9. Swimming element after one requirements 1 to 8, along against each other
elevatorshifted lax as connection parts, thereby characterized that a Fender (23), which
of lengthwise-slit, to mounting flanges (25) outward bent edges of slot a forming plastic
tube (24) exists, to which free side panels next to one another (of 4) at least two
compound swimming elements (1) horizontal on the lax ones (17) plug-on and under span of
shims adapted in the thickness to the lax strength is bolt onable.
10. Swimming element according to requirement 9, by the fact characterized that the
plastic tube (24) within the coat range possesses a thinner wall thickness than within the
flange range.
Beschreibung:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Schwimmelement aus einem im wesentlichen prismatischen
Kunststoff-Hohlkörper, der an den Seitenwänden, vorzugsweise in den
Seitenkantenbereichen Verbindungsteile zum Zusammensetzen mit anderen gleichen
Schwimmelementen aufweist.
Solche beispielsweise aus den AT-Psen 312 039 und 325 094 bekannten Schwimmelemente lassen
sich zu schwimmenden Plattformen, Boots- und Landungsstegen, aber auch zu Arbeitsbühnen,
Transportflössen, Brücken, Öl- und Schmutzsperren u. dgl. zusammensetzen und haben sich
auf Grund ihres vielfältigen Einsatz- und Anwendungsbereiches auch bereits bestens
bewährt. Bisher bestehen allerdings die Schwimmelemente aus geschlossenen Hohlkörpern,
deren Herstellung verhältnismässig aufwendig ist und die vor allem wegen ihrer geringen
Eintauchtiefe etwas unruhig schwimmen und bei Belastung, bei Wellengang u. dgl. recht
stark zum Schwanken neigen.
Gemäss der US-PS 3 861 340 wurden auch schon quaderförmige Schwimmkörper vorgeschlagen,
die aus einem Schaumstoffkern und einer Schutzhülle aus Glasfasermaterial bestehen. Diese
Schwimmkörper sind wegen ihrer Instabilität im Wasser aber nicht als Einzelelemente
einsetzbar, sondern nur in Form eines Rahmens, auf dem dann mit Hilfe von Planken eine
Plattform aufgebaut wird. Die Schwimmkörper sind ausserdem recht unhandlich und mussen
von vornherein auf ihren Bestimmungszweck angepasst werden, was ihren Fertigungsaufwand
erhöht und den Anwendungsbereich einschränkt.
Wie aus der US-PS 3 276 209 hervorgeht, gibt es weiters Schwimmelemente aus Beton mit nach
unten offenen Schwimmzellen, die Über ein Druckluftsystem, das für jede Zelle ein
abwärts ragendes Zuluftrohr und ein Entlüftungsventil in der Decke umfasst,
druckbelüftet werden. Es handelt sich also um sehr aufwendige, schwere Konstruktionen,
die sich nur für Grossbauwerke, wie Wellenbrecher, eignen und bei denen im Gegensatz zu
Kunststoff-Hohlkörpern nicht der zu geringen, sondern der zu grossen Eintauchtiefe
begegnet werden muss.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zu beseitigen und ein
Schwimmelement der eingangs geschilderten Art zu schaffen, das bei aufwandsarmer
Herstellung, leichtem Gewicht und geschickter Handhabung das Zusammensetzen einer
besonders stabilen, ruhig und sicher am Wasser liegenden Plattform od. dgl.
gewährleistet.
Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, dass der Kunststoff-Hohlkörper in an sich
bekannter Weise eine offene Unterseite besitzt und in den Wänden wenigstens ein mit
Abstand von der Unterseite angeordnetes Luftloch vorgesehen ist. Die offene Unterseite
erlaubt das Eindringen des Wassers in den Hohlraum des Schwimmelementes bis zu einer durch
die Anordnung des Luftloches bestimmten Tiefe, so dass das in den Hohlkörper
eingedrungene Wasser für die stabile, schwankungsarme Schwimmlage des Schwimmelementes
sorgt. Dabei ist der unten offene Hohlkörper rationell, beispielsweise durch ein
Spritzverfahren herstellbar und die fehlende Unterseite hilft Material und Gewicht
einzusparen. Wird das Luftloch verhältnismässig klein bemessen, beispielsweise mit 1 oder
2 mm Durchmesser, sinkt das Element zwar nur im Masse der möglichen Luftentweichung
langsam ein, doch kann der verbleibende Hohlraum bei Wellengang und einem Freigeben des
Luftloches auch nur langsam belüf tet werden, was eine vom Wellengang weitgehend
unbeeinträchtigte ruhige Lage gewährleistet. Starke Schwankungen oder gar ein
unerwünschtes Abheben der Elemente vom Wasser ist praktisch unmöglich und die
Schwimmstabilität lässt sich durch Wahl des Lochabstandes von der Unterseite und auch
durch die Wahl der Lochdimension an die unterschiedlichen Gegebenheiten problemlos
anpassen.
Ist der Hohlkörper erfindungsgemäss durch zumindest eine Trennwand in nach unten offene
Kammern unterteilt und jede Kammer mit einem Luftloch versehen, ergibt sich auf rationelle
Weise eine weitere Stabilisierung der Schwimmlage, da die Wasserpolster in den einzelnen
Kammern gegenseitigen Niveauunterschieden entgegenwirken und dadurch Kippbewegungen des
Schwimmelementes beträchtlich erschweren, wobei zweckmässigerweise durch zwei sich
kreuzende Trennwände vier Kammern vorbereitet werden, die jeweils in einer ihrer
Aussenwände das Luftloch aufweisen. Sind auch innenliegende, nur von Trennwänden
begrenzte Kammern vorgesehen, sind diese Kammern durch ihre Luftlöcher mit den
benachbarten Kammern verbunden oder sie können auch durch die Oberseite belüftet sein,
wodurch aber auf ihren Beitrag als Auftriebskammer verzichtet wird.
Weist wenigstens eine Wand eine Höhenmessskala zum nachträglichen Setzen der Luftlöcher
auf, kann das Bohren der Luftlöcher an Ort und Stelle des Einsatzbereiches entsprechend
den jeweiligen Gegebenheiten erleichtert werden, wobei die Messskala vor allem bei
mehreren Luftlöchern das Einhalten der gewählten Abstände von der Unterseite
vereinfacht und nach dem Einsatz der Schwimmelemente zum Ablesen der Eintauchtiefe
herangezogen werden kann.
Ist den Luftlöchern erfindungsgemäss ein Ventil zugeordnet, lassen sich die Kammern auch
nach dem Einsetzen der Schwimmelemente bedarfsweise be- und entlüften und die
Eintauchtiefe der Elemente bleibt regulierbar. Dabei ist es möglich, die vorhandenen
Luftlöcher mit Luftleitungen an ein gemeinsames, zentrales Ventil anzuschliessen oder
auch jedes Luftloch mit einem eigenen Ventil zu versehen, wobei die Höhenlage der
Luftlöcher von untergeordneter Bedeutung ist, jedoch so gewählt werden wird, dass bei
einem Versagen der Ventile ein Eintauch-Grenzwert der Elemente nicht überschritten werden
kann.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nimmt der Hohlkörper in
seinem Inneren wenigstens einen der Höhe nach verlaufenden Luftkanal od. dgl. auf, welche
Luftkanäle mit Abstand oberhalb der Unterseite Eintrittsöffnungen bilden und in welche
mit Abstand oberhalb der Eintrittsöffnungen die Luftlöcher führen. Bei diesen
Hohlkörpern wird die Eintauchtiefe nicht mehr durch die Höhenlage der Luftlöcher
bestimmt, sondern durch die Lage der Eintrittsöffnungen in die Luftkanäle, die selbst
über die Luftlöcher ständig mit der Aussenluft in Verbindung stehen. Es kommt zu einer
gleichmässigen Entlüftung des Hohlkörpers und einem gleichmässigen Einsinken der
Schwimmelemente, bis das im Inneren der Hohlkörper hochsteigende Wasser die
Eintrittsöffnungen der Luftkanäle verschliesst. Da sich auftretende Schwankungen und
Wellenbewegungen im Inneren des Hohlkörpers im Bereich der Eintrittsöffnungen im
Vergleich zur Aussenseite nur gedämpft und gemildert bemerkbar machen, ist ein Freilegen
der Eintrittsöffnungen nicht mehr zu befürchten und das Schwimmelement liegt mit
sicherer, gleichbleibender Eindringtiefe im Wasser.
Günstig ist es, wenn die Luftkanäle an der Deckwand des Hohlkörpers angesetzt sind, in
der auch die Luftlöcher liegen, da sich so die Hohlkörper trotz der Luftkanäle einfach
und ohne Schwierigkeiten herstellen lassen und die oben liegenden Luftlöcher auch durch
benachbarte Schwimmelemente od.dgl. nicht verlegt oder gar verschlossen werden können,
was die Entlüftung beeinträchtigen würde.
Gibt es einen in Kammern unterteilten Hohlkörper, ist jede Kammer mit einem Luftkanal
versehen, wobei vorzugsweise durch Stegwände in den Eckbereichen vertikaler
Wandinnenkanten abgegrenzte Eckkammern diese Luftkanäle bilden. Die Wasserpolster in den
einzelnen Kammern wirken gegenseitigen Niveauunterschieden entgegen und erschweren
Kippbewegungen des Schwimmelementes. Dabei können die Luftkanäle an und für sich auf
beliebige Weise, etwa durch Einkleben von Kunststoffrohren od.dgl., hergestellt sein, doch
eignen sich dazu besonders gut Eckkammern, da so im Zuge der Hohlkörperfertigung
beispielsweise im Spritzgussverfahren praktisch ohne Mehraufwand die Luftkanäle
mitgefertigt werden, wobei die Stegwände der Luftkanäle eine zusätzliche Versteifung
des Hohlkörpers bzw. der Trennwände mit sich bringen.
Aus optischen und herstellungstechnischen Gründen sind die Schwimmelemente an der
Oberseite meist bombiert und in den Oberkantenbereichen abgerundet und es ist auch
möglich, zur Erhöhung der Plattform od. dgl. die Schwimmelemente aufeinanderzusetzen.
Weisen dabei die unterseitigen Stirnflächen der Seiten- und Trennwände sowie der
gegebenenfalls vorhandenen Versteifungsrippen eine an die Abrundungen der Oberseite
angepasste Form auf, kommt es beim Aufeinandersetzen der Elemente zu einem gegenseitigen
Zentrieren und lagesicheren Positionieren der Elemente.
Üblicherweise dienen gegeneinander höhenversetzte Laschen als Verbindungsteile, so dass
beim Zusammensetzen der Elemente die Laschen der benachbarten Elemente einander
übergreifen und mittels eines gemeinsamen Verriegelungsbolzens od. dgl. zu einem
Verbindungsknoten vereint werden können. An den freibleibenden Seitenwänden einer
zusammengesetzten Plattform od. dgl. sind jeweils nur zwei Laschen der benachbarten
Elemente vorhanden, so dass hier eine ordnungsgemässe Knotenausbildung fehlt. Ist nun
nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ein Fender, der aus einem
längsgeschlitzten, zu Befestigungsflanschen auswärts abgewinkelte Schlitzränder
bildenden Kunststoffrohr besteht, an den nebeneinanderliegenden freien Seitenwänden
wenigstens zweier zusammengesetzter Schwimmelemente horizontal auf die Laschen aufsteckbar
und unter Zwischenlage von in der Dicke an die Laschenstärke angepassten Beilagscheiben
festschraubbar, lassen sich durch diesen Fender die Laschen der freien Plattformseiten
einwandfrei wie in üblichen Verbindungsknoten zusammenspannen, so dass auch im
Randbereich der Plattform eine gleichbleibend feste Schwimmelementenverbindung
entsteht. Darüber hinaus wird durch den Fender gleichzeitig der gewünschte Anfahrschutz
für Boote od.dgl. erreicht, wobei die Fender zusätzlich durch ihre Rohrform einen
Versorgungskanal schaffen, durch den Wasser- oder Stromkabel verlegt werden aber auch die
Luftleitungen zur Be- und Entlüftung der Kammern verlaufen können.
Besitzt das Kunststoffrohr des Fenders im Mantelbereich eine dünnere Wandstärke als im
Flanschbereich, kommt es auf einfache Weise zur erforderlichen Elastizität des Fenders,
der dadurch die Wucht anfahrender Boote od. dgl. mildern kann, und zur erforderlichen
Festigkeit der Befestigungsflansche,die das Zusammenhalten der Laschen und Verbinden der
Schwimmelemente erlaubt.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand schematisch veranschaulicht, und zwar zeigen
Fig. 1 und 2 ein erfindungsgemässes Schwimmelement in Draufsicht bzw. im Vertikalschnitt
nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine aus diesen Schwimmelementen zusammengesetzte Schwimmplattform in Draufsicht
kleineren Massstabes,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3 grösseren Massstabes,
Fig. 5 einen an der Plattform befestigten Fender im Querschnitt ebenfalls grösseren
Massstabes und
Fig. 6 und 7 ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel eines erfindungsgemässen Schwimmelementes
in Draufsicht bzw. im Vertikalschnitt.
Das dargestellte Schwimmelement 1 besteht aus einem im wesentlichen
prismatischen Hohlkörper 2, der als Kunststoffspritzteil mit offener Unterseite 3 und den
Seitenwänden 4 sowie der Oberseite 5 entlang verlaufenden Versteifungsrippen 6 und zwei
sich kreuzenden Trennwänden 7 hergestellt ist. Die Trennwände 7 unterteilen den
Hohlkörper 2 in vier nach unten offene Kammern 8, wobei gemäss dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 und 2 die Seitenwände 4 für jede der Kammern ein kleines Luftloch 9
aufweisen, welche Luftlöcher 9 mit gleichem Abstand von der Unterseite 3 angeordnet sind.
Eine Höhenmessskala 10 an den Seiten- oder Trennwänden erlaubt dabei nicht nur ein
einfaches nachträgliches Setzen der Luftlöcher 9, sondern auch ein Ablesen der
Eintauchtiefe des Schwimmelementes 1.Wie im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7
angedeutet, kann für jede Kammer 8 auch in der Deckwand 5 ein Luftloch 9 vorgesehen sein,
welche Luftlöcher 9 in im Inneren des Hohlkörpers 2 an der Deckwand 5 angesetzte
Luftkanäle 11 führen. Diese Luftkanäle sind im Kreuzungsbereich der Trennwände 7
angeordnet und entstehen durch die Trennwände 7 zu Eckkammern abgrenzende Stegwände 12.
Die Luftkanäle 11 erstrecken sich abwärts nur bis zu einem bestimmten Abstand oberhalb
der Unter Seite 3, wo sie Eintrittsöffnungen 13 bilden.
Diese unten offenen Schwimmelemente 1 tauchen im Wasser bis zu einer durch die Lage der
seitlichen Luftlöcher 9 oder der Eintrittsöffnungen 13 bestimmten Tiefe ein, in der der
Wasserspiegel die Luftlöcher 9 oder die Luftkanäle 11 verschliesst und der komprimierte
Luftpolster in den oberen Kammerbereichen die erforderlichen Auftriebskräfte bewirkt. Das
in die Kammern 8 eindringende Wasser gewährleistet eine ruhige, sichere Schwimmlage des
Schwimmelementes 1 und die Aufteilung in Kammern sorgt für ein weitgehend kipp- und
schwankungsfreies Schwimmen. Die innenliegenden Luftkanäle 11, die über die Luftlöcher
9 in Aussenluftverbindung stehen, verhindern hier auch bei stärkeren Schwankbewegungen
eine weitere Entlüftung der Kammern und damit ein ungewolltes Ändern der Eindringtiefe.
Um gegebenenfalls beim Aufeinandersetzen zweier Hohlkörper 2 zum Erhöhen der
Schwimmelemente eine Zentrierung und rutschsichere Positionierung zu erreichen, kann die
Unterseite, wie in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet, im Bereich der unteren Stirnflächen
von Seiten- und Trennwänden bzw. Versteifungsrippen eine der Form der Oberseite 5 mit
ihren Abrundungen 14 im Oberkantenbereich od. dgl. angepassten Verlauf 15 nehmen.
Die Schwimmelemente 1 lassen sich mit anderen gleichen Elementen zu Plattformen 16 od.
dgl. zusammensetzen, wobei jedes Schwimmelement 1 in den Seitenkantenbereichen als Laschen
17 ausgebildete Verbindungsteile aufweist. Diese Laschen 17 sind gegeneinander
höhenversetzt und mit einem Auge 18 zur Aufnahme eines Verriegelungsbolzens 19 versehen.
Die Augen 18 besitzen umfangseitige Einbuchtungen 20 zum Durchführen des mit
entsprechenden Sperrnocken 21 ausgestatteten Verriegelungsbolzens 19 und jeweils die
unterste Lasche 17a weist zusätzlich an der Unterseite zwischen den Einbuchtungen 20
Rastausnehmungen 22 auf, in die die Sperrnocken 21 des Verriegelungsbolzens 19 bei einer
Verdrehung einrasten, so dass der gesetzte Verriegelungsbolzen 19 gegen ein unerwünschtes
Herausziehen gesichert ist.
Die Schwimmelemente 1 können, wie insbesondere aus Fig. 3 und 4 ersichtlich, nach dem
Baukastenprinzip in verschiedensten Grundrissformen zusammengesetzt werden, wobei jeweils
vier aneinanderstossende Schwimmelemente mittels eines gemeinsamen Verriegelungsbolzens
19, der durch die übereinandergreifenden Laschen der benachbarten Schwimmelemente
hindurchsteckbar und verriegelbar ist, verbunden und zusammengehalten werden, so dass
Plattformen 16 od. dgl. in gewünschter Gestalt und Grösse entstehen.
Um an den freien Seitenwänden 4 der zur Plattform 16 zusammengesetzten Schwimmelemente 1
ebenfalls einen ordnungsgemässen Zusammenhalt der Schwimmelemente zu erreichen, kann auf
die Laschen 17 an diesen Seiten ein Fender 23 aufgesteckt und festgeschraubt werden, der,
wie aus Fig.5 hervorgeht, aus einem geschlitzten Kunststoffrohr 24 mit zu
Befestigungsflanschen 25 abgewinkelten Schlitzrändern besteht. Unter Zwischenlage nicht
weiter dargestellter Beilagscheiben, die in ihrer Dicke der Dicke der Laschen 17
entsprechen, wird der Fender 23 über die Befestigungsflansche 25, die im Abstand
benachbarter Laschen 17 Befestigungslöcher 26 aufweisen, an den Laschen 17
festgeschraubt, wobei die Beilagscheiben jeweils die zu einem ordnungsgemässen Knoten von
vier übereinanderliegenden Laschen fehlenden zwei Laschen ersetzen. Das Kunststoffrohr 24
ist im Mantelbereich dünnwandiger als im Flanschbereich, so dass trotz einer
ausreichenden Steifigkeit für die Befestigung eine erwünschte Elastizität des
Rohrteiles entsteht und die Aufgabe eines Fenders voll erfüllt werden kann. Der Fender 23
ist darüber hinaus auf Grund seiner Rohrform als Versorgungskanal verwendbar, durch den
Wasserleitungen, Stromleitungen u. dgl. einfach und geschützt verlegt werden können.
Es versteht sich von selbst, dass die Oberfläche der Schwimmelemente 1 mit einer
rutschsicheren Profilierung versehen sein kann und sich die Elemente auch mit anderen
üblichen Zusatzeinrichtungen u. dgl. bestücken und ausrüsten lassen.
Europäisches Patentamt - European Patent
Office
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